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Schweiz

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Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der BVS Verpackungs-Systeme AG (BVS). Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, BVS stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zahlbar.
Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen sowie alle daraus entstehenden Mahn-, Inkasso- und Rechtskosten in Rechnung zu stellen.
Zahlungsverzögerungen berechtigen uns, Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

3. Eigentumsvorbehalt
BVS ist berechtigt, an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Forderung einen Eigentumsvorbehalt zu begründen und diesen auf Kosten des Bestellers in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Besteller ist unzulässig.
Im Fall der Weiterveräusserung tritt der Besteller bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt.

4. Lieferzeiten und -verzögerungen
Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.
Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemässer Selbstbelieferung.
Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei:

  • höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Streik, behördliche Massnahmen etc.)
  • fehlenden Mitwirkungen des Bestellers (z. B. verspätete Freigaben, Unterlagen, Anzahlungen)
  • nachträglichen Änderungen durch den Besteller


Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

5. Prüfung und Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich zu melden.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Lieferung als genehmigt.

6. Verpackung
Verpackungskosten werden gesondert berechnet und nicht zurückgenommen, es sei denn, die Verpackung ist ausdrücklich als unser Eigentum gekennzeichnet. In diesem Fall ist sie frachtfrei zurückzusenden.

7. Gefahrübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand ab Werk auf den Besteller über, auch bei frachtfreier oder versicherter Lieferung.
Bei Versandverzögerung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, erfolgt die Lagerung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

8. Transport und Versicherung
Transport erfolgt stets auf Risiko des Bestellers, selbst wenn er durch uns organisiert wird.
Versicherungen erfolgen nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers und auf dessen Kosten und Risiko.

9. Montageleistungen
Bei Übernahme von Montageleistungen gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen, die Vertragsbestandteil werden.

10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate bei Ein-Schichtbetrieb (8 h/Tag).
Sie umfasst ausschliesslich Reparatur oder Ersatz fehlerhafter Teile nach unserer Wahl.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Verschleissteile und Verbrauchsmaterialien
  • Schäden infolge unsachgemässer Bedienung, Wartung oder Überlastung
  • Eingriffe durch Dritte oder den Besteller ohne unsere Zustimmung


Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ansprüche wegen absichtlich verschwiegener Mängel bleiben vorbehalten.

11. Garantie (Kulanz)
Garantieansprüche bestehen nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Verschleissteile und Verbrauchsmaterialien sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen.

12. Offerten
Offerten ohne Annahmefrist gelten als unverbindlich.

13. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

14. Umfang und Ausführung
Vertragsgegenstand ist ausschliesslich der in der Auftragsbestätigung beschriebene Umfang.
Nicht aufgeführte Leistungen oder Materiallieferungen werden separat berechnet.

15. Technische Unterlagen
Alle technischen Unterlagen, Zeichnungen, Gewichts- oder Massangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Änderungen bleiben vorbehalten.

16. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
An den von uns erstellten technischen Unterlagen, Zeichnungen und sonstigen schutzfähigen Arbeitsergebnissen verbleiben unsere Eigentums- und Immaterialgüterrechte.
Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nur vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Rückgabe nicht verwendeter Unterlagen kann jederzeit verlangt werden.

17. Vorschriften am Bestimmungsort
Der Besteller ist für die Einhaltung aller gesetzlichen, technischen und behördlichen Vorschriften am Bestimmungsort der Lieferung verantwortlich.
Wir übernehmen hierfür keine Haftung.

18. Preise
Unsere Preise gelten netto ab Werk, exklusive Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und Steuern. Preisanpassungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei:

  • Änderung der Lieferfristen aus vom Besteller zu vertretenden Gründen
  • Umfangsänderungen
  • unrichtigen oder unvollständigen Angaben seitens des Bestellers


19. Haftung

Wir haften ausschliesslich für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen beruhen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Konventionalstrafen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

20. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Urdorf, auch wenn Lieferung, Transport oder Montage an einem anderen Ort erfolgen.

21. Datenschutz
Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung der BVS Verpackungs-Systeme AG.
Informationen zur Bearbeitung von Personendaten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von BVS.

22. Kundenaudits
Interne Audits durch Kunden sind nach vorgängiger Abstimmung möglich, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht und berechtigte Vertraulichkeits- und Sicherheitsinteressen von BVS gewahrt bleiben.
Der dadurch entstehende angemessene Aufwand wird nach den vorab mitgeteilten oder vereinbarten Sätzen von BVS verrechnet.

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Urdorf (CH), oder nach unserer Wahl der Sitz des Bestellers.
Es gilt ausschliesslich das materielle Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

24. Massgebliche Sprachfassung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgeblich.

 

Verpackung - So viel wie nötig,
so wenig wie möglich

BVS verwendet das Label NaturePak für Produkte, die unabhängig vom verwendeten Verpackungsmaterial einen ökologisch sinnvollen Einsatz ermöglichen, CO2-Emissionen reduzieren und weniger Abfall erzeugen.

Unsere Strategie

  • Weniger Verpackung bedeutet weniger Abfall
  • Besserer Schutz durch hohe Qualität
  • Verpackungsmaterialien aus recycelten Rohstoffen oder entsprechenden Anteilen
  • Sparsame Verpackungssysteme reduzieren Material- und Energieverbrauch
  • Ökologische Kundenlösungen unabhängig vom Material
  • Objektive Information über unterschiedliche Verpackungsmaterialien

Verpackungen aus Recyclingpapier

Papier zahlt sich langfristig für Mensch und Umwelt aus. Noch besser ist es, Papiere mit hohem Recyclinganteil zu verwenden. Recyclingpapier optimiert den Wasser- und Energieverbrauch und schont so Umwelt und Klima durch weniger Abfall. Für alle Nutzer bietet Recyclingpapier einen vielfältigen Mehrwert.

  • Schont die Umwelt und reduziert den CO2-Ausstoss
  • Spart Energie und Wasser
  • Weniger Abfall durch optimales Recycling

Kunststoffverpackungen mit Recyclinganteil

Polyethylen-Folien werden zunehmend mit einem Anteil an Recyclingmaterial hergestellt, der – soweit technisch möglich – kontinuierlich erhöht wird. Sie sind die modernsten und sichersten Qualitätsverpackungen für alle Industriezweige. Aufgrund ihrer geringen Dichte und ihrer hervorragenden physikalischen und mechanischen Eigenschaften haben PE-Folien große Vorteile gegenüber Papier, Pappe, Metall und Glas.

  • Schont die Umwelt und reduziert den CO2-Ausstoss
  • Kann immer wieder recycelt werden
  • Ist ein leichtes Material mit hoher Schutzwirkung
  • Reduziert Lebensmittelabfälle bei Verwendung in der Lebensmittelindustrie erheblich
  • Erzeugt viel weniger Abfall als Glas, Metall oder Papier